Vorderladergruppe Hülsen
Vorderladergruppe Hülsen


 

 

Einladung zum 13. Traditionsschießen

 



Am Freitag d. 08.07. und Samstag d. 09.07. 2022 findet im Schützenhaus Hülsen

in der Zeit von 10.00 – 13.00 und 14.00 – 18.00 Uhr

unser 13. Traditionsschießen statt.

 

Folgende Waffen können geschossen werden:



 Steinschloss - und  Perkussionsgewehr 50 m

Steinschloss - und Perkussionspistole 25 m

Perkussionsrevolver 25 m

 

 

Startgeld:

 1 Motivscheibe Langwaffe 7,00 € / Nachkauf 3,00 €

1 Motivscheibe Kurzwaffe  7,00 € / Nachkauf 3,00 €

Ringscheibe: 1 Serie a 5 Schuss

 



Startkartenverkauf:



Donnerstag d. 09.07.2022 nach Bedarf

  Freitag d. 08.07.2022 von 9.00 – 12.00 und 14.00 – 16.30 Uhr

Samstag d. 09.07.2022 von 9.00 – 12.00 und 14.00 – 16.30 Uhr

Schießzeit pro Serie: 15 Min. incl. Auf - und Abbau, Scheibenwechsel und 5 Schuss

Ab 65 Jahre kann auch Auflage geschossen werde



Die Siegerehrung ist am Samstag d. 09.07.2022 ca. um 19.30 Uhr



 Traditionskleidung ist erwünscht, aber nicht Pflicht.

Moderne Schießkleidung ist nicht zugelassen.

Das Tragen von Gehörschutz und Schutz- bzw. Schießbrille,

mit Seitenschutz, ist vorgeschrieben.

Die Sicherheitsbestimmungen und die gesetzlichen Bestimmungen

 des WaffG. sind unbedingt einzuhalten.

Geschossen wird nach DSB & SPI Regeln.

Den Anweisungen der Standaufsicht ist Folge zu leisten.

Es ist eine gültige Erlaubnis nach § 27 SprengG. im Original vorzulegen.

Schützen ohne Erlaubnis können am Schießen teilnehmen,

wenn eine berechtigte Person das Laden der Waffe übernimmt.

 Dies ist der Aufsicht vor Schießbeginn zu melden.

 



 Über Zusagen unter folgenden

Telefonnummern oder E-Mailadresse würden wir uns  freuen:

 

 Gerd Kurze            Tel.: 04239 / 1475

                                  Anke Kurze       Mobil:  0172/4227275                              

 anke-kurze@arcor.de

 

Änderungen vorbehalten

 

Wichtig !!!

Bis auf weiteres ist auf den 25m und 50m Schießständen die Benutung

aus gesundheitlichen Gründen auf eigene Gefahr, bis die

neuen Auflagen der Standabnahme erfüllt sind.